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Seelsorgebereiche

Gebäudekonzept

Gebäudekonzept für einen Seelsorgebereich

In jedem Seelsorgebereich der Erzdiözese Bamberg hat die Gesamtkirchenverwaltung bzw. der Gemeinsame Verwaltungsausschuss nach Anhörung des Seelsorgebereichsrats bzw. des Gemeinsamen Ausschusses ein Gebäudekonzept für alle kirchenstiftungseigenen Gebäude der beteiligten (Filial-) Kirchenstiftungen des Seelsorgebereichs zu erstellen (Amtsblatt 8/2006, S. 302).

In diesem Gebäudekonzept werden die pastoral notwendigen Räume bzw. Gebäude aufgeführt und begründet. Ebenso wird die Finanzierung der laufenden Kosten wie auch der Unterhalts- und Sanierungs- bzw. Renovierungskosten festgelegt. Als Grundlage für die Finanzierung dienen das jeweilige Sachkostenbudget, vorhandene Eigenmittel und gegebenenfalls Zuschüsse nach den „Finanzierungsrichtlinien Bau“ der Erzdiözese Bamberg (Amtsblatt 8/2006, S. 287 - 293).

Nicht mehr finanzierbare bzw. pastoral nicht mehr notwendige Gebäude sollen mit der entsprechenden stiftungsaufsichtlichen Genehmigung anderweitig verwendet bzw. vermietet oder veräußert werden.

Das Gebäudekonzept muss sowohl auf pastoraler Ebene (Seelsorgebereichsrat, Gemeinsamer Ausschuss, Pfarrgemeinderäte) wie auch auf Stiftungsebene (Gesamtkirchenverwaltung, Gemeinsamer Verwaltungsausschuss, (Filial-) Kirchenverwaltungen) diskutiert und beschlossen werden.

Vorgehensweise bei der Erstellung:

In einem ersten Schritt soll der Seelsorgebereichsrat bzw. der Gemeinsame Ausschuss über die pastorale Notwendigkeit der jeweiligen Gebäude oder Räume diskutieren und befinden. Ebenso soll die Gesamtkirchenverwaltung bzw. der Gemeinsame Verwaltungsausschuss die mögliche zukünftige Finanzierung der Objekte diskutieren und miteinander festlegen.

In einem zweiten Schritt sollen dann beide Gremien (Pastoral und Verwaltung) gemeinsam das endgültige Gebäudekonzept diskutieren und festlegen. Die rechtsverbindliche Entscheidung ist abschließend im entsprechenden Verwaltungsgremium zu treffen.

Bei der Erstellung des Konzeptes sind sowohl die Bauabteilung des Erzbischöflichen Ordinariates wie auch die jeweiligen Regionalreferenten behilflich.

Das Gebäudekonzept ist nach Verabschiedung im Seelsorgebereich in der Hauptabteilung Bau und Liegenschaften einzureichen und wird von dort nach Überprüfung und Rücksprache mit der Hauptabteilung Seelsorge und der Hauptabteilung Pastorales Personal genehmigt.

Entsprechende Materialien finden Sie in der Materialbörse und in den Dokumenten.