ArbeitshilfenMaterialienGesamtkirchengemeinden (GKG)Innerhalb einer Pfarreiengemeinschaft können die rechtlich selbstständigen Pfarreien miteinander eine Gesamtkirchengemeinde bilden (vgl. Statuten der Seelsorgebereiche, Kooperationsform 2, §5). Die Gesamtkirchengemeinde ist keine neue Stiftung, jedoch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, der damit auch Anstellungsträgerschaften von Personal und Betriebsträgerschaften von Einruchtungen übertragen werden können. Die Gesamtkirchengemeinde verwaltet das Kirchgeld und erfüllt die Aufgaben, die die einzelnen Kirchenstiftungen ihr übertragen; außerdem beschließt sie über die Verwendung des von der Erzbischöflichen Finanzkammer zugewiesenen Personal- und Sachkostenbudgets. Das Organ der Gesamtkirchengemeinde ist die Gesamkirchenverwaltung (GKV). Schritte zur Bildung einer Gesamtkirchengemeinde:
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