ArbeitshilfenDokumente
Übergangsregelung für eine Pfarreiengemeinschaft mit Gesamtpfarrgemeinderat Seelsorgebereichsrat (SBR)Gemäß der gültigen Satzung für Pfarrgemeinderäte können noch keine Gesamtpfarrgemeinderäte gewählt werden. Deshalb besteht für Pfarreiengemeinschaften die Möglichkeit, als Übergangslösung einen Seelsorgebereichsrat zu bilden. Dieser Seelsorgebereichsrat berät und beschließt über Angelegenheiten, die den gesamten Seelsorgebereich betreffen. Über die pastoralen Fragen vor Ort wird weiterhin der Pfarrgemeinderat selbst entscheiden. In der nächsten Amtspersiode (2006 - 2010) wird der Diözesanrat die Satzung so überarbeiten, dass zukünftig auch die Bildung eines Gesampfarrgemeinderates möglich sein wird.
|